











Die Fachkonferenzen werden nach § 66 des Schulgesetzes aus den betreffenden Lehrkräften sowie je zwei Eltern- und Schülervertreterinnen bzw. -vertretern gebildet. Sie beschließen u.a. Vorschläge über methodische und didaktische Fragen des Faches, die Ausgestaltung der Lehrpläne sowie die Umsetzung der Bildungsstandards.
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