Förderkonzept

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Das vorliegende Förderkonzept basiert auf dem § 5 des Schulgesetzes des Landes Schleswig-Holstein, der Bekanntmachung des „Förderfond“ vom 27. Oktober 2006 im Nachrichtenblatt des Ministeriums für Bildung und Frauen und dem Schulkonferenzbeschluss über „Grundsätze des Förderkonzeptes am Gymnasium Schwarzenbek“ vom 27. Juni 2007.

Das vorliegende Förderkonzept ist zentraler Bestandteil des Leitbildes unserer Schule. Es dient allen Lehrerinnen und Lehrern, den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern als Zielvorstellung, die in einem mittelfristigen Prozess mit Unterstützung des Ministeriums für Bildung und Frauen gemeinsam zu realisieren ist.

 

 

1. Eingangsvoraussetzungen

Die Schülerschaft des Gymnasiums Schwarzenbek besteht zumeist aus bildungsorientierten und anstrengungsbereiten Schülerinnen und Schülern. Ihre Grundkenntnisse sowie ihre Basisfähigkeiten sind i.d.R. gut ausgebildet und ihre Lernmotivation ist ausgeprägt.

Die personalen Voraussetzungen der neu aufgenommenen Schülerinnen und Schüler sind bzgl. der Sachkompetenz, des Sozialverhaltens, des Lernverhaltens, der Methodenkompetenz und der Selbstorganisation unterschiedlich ausgeprägt und weisen Förderbedarf auf.

Nach heutigem Stand ist ein Drittel der Neuanmeldungen ohne Gymnasialempfehlung der Grundschule.

Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Deutsch als erster Fremdsprache variiert. Sie verfügen im Allgemeinen über genügend Deutschkenntnisse, um dem Unterricht zu folgen, Schwächen treten verstärkt beim Leseverständnis, beim Verfassen eigener Texte und bei der Verwendung von Fachsprache auf.

Die Schullaufbahn in der Sekundarstufe ist entwicklungspsychologisch gekennzeichnet von drei wesentlichen Phasen der Neuorientierung. Der Schulwechsel stellt die von außen angeregte Neuorientierung im System des Gymnasiums dar; hingegen sind die Pubertät und der Übergang zur Adoleszenz Entwicklungsaufgaben, die sich aus der individuellen Ontogenese ergeben. Die Bewältigung der Entwicklungsaufgaben, die sich in diesen drei Phasen für die Kinder und Jugendlichen stellen, ist durch geeignete pädagogische Maßnahmen zu fördern.

Ein steigender Förderbedarf ist bei Schülerinnen und Schülern mit Legasthenie festzustellen. Dies trifft insbesondere in den Klassenstufen 5 und 6 zu.

Kinder und Jugendliche mit physischen Teilleistungsschwächen und Behinderungen zählen i.d.R. nicht zur Schülerschaft unserer Schule. In diesem, wie auch in evtl. weiteren Fällen, muss mit Individualförderung nach symptombezogenem Förderplan gearbeitet werden. Je nach Teilleistungsschwäche sind Fortbildungsveranstaltungen der Klassenleiters und der unterrichtenden Fachlehrerinnen und Fachlehrer sowie die Einbeziehung externer Expertisen anzudenken.

Klassenwiederholungen sollen möglichst vermieden werden. Am Gymnasium Schwarzenbek liegt die Quote der Wiederholer z..Z. unterhalb des Landesdurchschnittes. Wenn es Schülerinnen und Schülern nicht möglich war, das Abitur als Bildungsabschluss zu erreichen, so konnte bisher fast ausnahmslos ein anderer Schulabschluss abgelegt werden. Schülerinnen und Schüler, deren Entwicklung und / oder deren Schulnoten Anlass zur Sorge geben, werden frühzeitig von den Klassenleitern sowie den Stufenleitern beraten.

 

 

2. Zielgruppen und Ziele

Unser Ziel ist es, alle Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern. Dabei stellen die gymnasialen Bildungsstandards und die Lehrpläne als Rahmenbedingungen gymnasiale Maßstäbe der Forderungen, die eng im Kontext mit der Förderung zu verstehen sind. In diesem Sinn sind individuelle Zielsetzungen und Förderungen auf dem Weg zu einem individuell sinnstiftenden Bildungsabschluss zu präferieren.

Aus den oben beschriebenen Voraussetzungen leitet sich eine breit angelegte Förderung ab der Orientierungsstufe her, die allen Schülerinnen und Schülern ermöglicht, ihre individuellen Potentiale in den folgenden Schuljahren zu realisieren. Die Förderung muss im Rahmen individueller Kompetenzen der betreffenden Schülerinnen und Schüler und unter Stärkung der Verantwortung für den eigenen Lernprozess erfolgen, um mögliche Abschlüsse bzw. eine jeweils mögliche Leistungsgüte zu erreichen sowie notfalls Leistungsgrenzen aufzuzeigen.

Grundsätzlich stellen die Klassenstufen 5 bis 8 wichtige Zielgruppen dar. In den Klassenstufen 7 und 8 überschneiden sich die Förderschwerpunkte Sozial-, Selbst- und Methodenkompetenz mit der einsetzenden Förderung der Sachkompetenz.

In Zukunft sind Lernpläne und Klassenkonferenzen zur Förderung leistungsschwächerer und -stärkerer Schülerinnen und Schüler sowie zur Sensibilisierung und Information der betreffenden Eltern weiter zu nutzen. Verstärkter Einsatz der diagnostischen Kompetenz der Lehrkräfte muss die individuelle pädagogische Deskription der einzelnen Schülerinnen und Schüler weiterentwickeln, was u.a. in den Lernplänen Ausdruck finden muss.

Ein wachsendes Bewusstsein für die Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Begabungen begründet die Notwendigkeit zusätzlicher Unterrichtsangebote im Einzelfall. Die erfolgreiche Implementierung standortnaher Zusatzangebote dürfte zukünftig die Gestaltung des Lernplaninstrumentariums über den Bedarf für Schülerinnen und Schülern mit Lerndefiziten hinaus erweitern helfen.

Die Beachtung der individuellen Genese bedeutet, sowohl die pubertäre Entwicklung als auch die Entwicklung zur Adoleszenz durch geeignete pädagogische Maßnahmen zu begleiten und zu fördern. Das erfordert zugleich, Schülerinnen und Schüler in ihrer Geschlechts- und Rollenspezifik als Mädchen bzw. Jungen gerecht zu werden. Sowohl die Stärken der Mädchen als auch die Stärken der Jungen werden anerkannt und gefördert.

Des Weiteren folgt aus der individuellen Genese, dass sprachlichen Defiziten der Schülerinnen und Schüler mit Deutsch als erster Fremdsprache durch Methoden des DaZ-Unterrichts begegnet wird.

Regelmäßige Reflexionen müssen die Umsetzung des Konzeptes und seine Nachhaltigkeit sichern.

 

 

3. Umsetzung

Die Umsetzung der o.g. Ziele erfordert zum einen generelle schulorganisatorische bzw. unterrichtliche Rahmenbedingungen (siehe 3.1 und 3.2), zum anderen jedoch auch eine Reihe spezieller und auf die Altersgruppe abgestimmter Maßnahmen (siehe 3.3).

 

3.1 Schulorganisatorische Umsetzungen

Als schulorganisatorische Voraussetzungen sind folgende Schwerpunkte zu realisieren:

1.Bildung von Klassenleitungsteams in den Klassenstufen 5 – 8 (incl. Ausweisung einer Koordinierungsstunde im Plan) – verantw.: Unterrichtsverteilung

2.Einrichtung von Blockunterricht – verantw.: Stundenplanung

3.Einrichtung von einem Fachtag pro Schuljahr mindestens in den Hauptfächern D / E / Ma (7-10), L / Frz. (7 / 10) – verantw.: Fachkonferenzvorsitzende, Durchführung Fachkollegen

4.SCHILF und kontinuierliche Lehrerfortbildung – verantw.: schulfachliche Koordination

5.jährliche Erfassung des Bedarfs an DaZ-Förderung – verantw.: Unterrichtsverteilung

6.Gestaltung von Lernateliers als räumliche und technische Rahmenbedingungen für optimale Förderung

 

3.2 Unterrichtliche Umsetzung

Als unterrichtliche Voraussetzungen sind folgende Schwerpunkte zu gestalten:

1)Binnendifferenzierung

a)innerhalb des Unterrichts – verantw.: alle Fl

b)innerhalb einer Klassenstufe Blockunterricht in D (7), Ma (8), E (9), M (10) (mindestens zwei Klassen sind für mindestens eine Stunde parallel geplant) – verantw.: Stundenplanung, Durchführung Fl

2)Motivationssteigerung durch sinnstiftende Lernanlässe – verantw.: Fl

3)Reflexive Koedukation (Mädchen und Jungen werden phasenweise getrennt unterrichtet) durch Blockung der Unterrichtstunden von zwei Fachlehrern in Parallelklassen in zwei Fächern – verantw.: Stundenplanung, Koordination Kl, Durchführung Fl

 

3.3 Übersicht der Förderbausteine (Zum Vergrößern auf die Tabellen klicken!)

Tabelle1

Tabelle1

Tabelle1

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4. Anforderungen

Die Umsetzung der o.g. Zielstellungen und die Realisierung bzw. Ausgestaltung der beschriebenen Maßnahmen implizieren einige für den Erfolg und die Nachhaltigkeit ausschlaggebende Folgerungen.

I.Die beschriebene schulorganisatorische Gestaltung ist durch die Bereitstellung von 20 Unterrichtswochenstunden ab dem Schuljahr 2008 / 09, d.h. je einer Unterrichtswochenstunde in allen Klassen der Jahrgangsstufen 5 bis 8 für die Methodenarbeit, die Individualdiagnostik der Lerntypen und –strategien und für die individuelle Beratung zur Gestaltung des Lernprozesses der Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen. Des Weiteren wird je eine Unterrichtswochenstunde in den Klassen 5 und 6 zur klassenübergreifenden Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Legasthenie, Dyskalkulie und DaZ benötigt.

II.Externe Expertise zur Durchführung der sozialpädagogischen Fachtage, der Defending-Kurse und zur Implementierung binnendifferenzierender Unterrichtsmethoden wird ab dem Schuljahr 2008 / 09 im Umfang von 60 Stunden benötigt.

III.Um die Nachhaltigkeit der Fördermaßnahmen zu gewährleisten, ist Supervision im Umfang von 12 Stunden für Schulleitung und Lehrkräfte notwendig.

IV.Optimale Förderung bedarf räumlicher und technischer Voraussetzungen, die im Lernatelier gegeben wären. Zur Gestaltung von zwei Lernateliers werden jeweils 20 000 Euro benötigt.

V.Der Materialbedarf zur Realisierung der o.g. Fördermaßnahmen für Flipcharts u.ä. beträgt ca. 2000 Euro.

VI.Die Realisierung des Förderkonzeptes bedingt eine innere Einstellung der Lehrerinnen und Lehrer des Gymnasiums Schwarzenbek, die Förderung und Forderung gleichermaßen anerkennt und der Beachtung der Individualgenese starken Nachdruck verleiht. Um die Ressourcen optimal zu nutzen und zu erweitern, muss die Fachschaftsarbeit und die Nutzung des Stundenplans als Instrument der Schulentwicklung gefördert werden, z.B. durch externe Fortbildungsveranstaltungen. Die Nachhaltigkeit wird insbesondere dadurch garantiert, dass sich Synergie-Effekte aus der optimierten Schulorganisation und Unterrichtsentwicklung ergeben.

VII.Die Entwicklungsaufgaben, die von den Kindern und Jugendlichen zu bewältigen sind, stellen in ähnlicher Weise auch die Eltern vor Aufgaben. Sowohl die Unterstützung der fördernden Maßnahmen der Schule als auch die Förderung des eigenen Kindes sind durch fortbildende Maßnahmen für Eltern zu unterstützen. Solche Fortbildungen für Eltern zur Erziehung in der Pubertät und zur Förderung des Lernens im häuslichen Umfeld durch die Eltern sind in Abstimmung mit der Elternschaft durch Einbeziehung von externer Expertise, z.B. des IQSH, zu organisieren, wobei der Schulelternbeirat die Verantwortung für die Auswahl der Veranstaltungsthemen und für die Organisation übernimmt.