











Grundsätze des Förderkonzepts
1. Wesentliche Eingangsvoraussetzungen
· Heterogenität bei der Sach-, der Sozial-, der Selbstkompetenz (dem Lernverhalten und der Selbstorganisation) sowie der Methodenkompetenz
· nach heutigem Stand ein Drittel der Neuanmeldungen ohne Gymnasialempfehlung
· 3 entwicklungspsychologisch relevante Phasen: Übergang Grundschule - Gymnasium (Orientierungsstufe), Pubertät (Sekundarstufe I – Kl. 7 / 8), Adoleszenz (Sekundarstufe I – Kl. 9 / 10)
2. Zielgruppen und Ziele
Alle Schülerinnen und Schülern werden
· individuell in ihrem Begabungsprofil auf dem Weg zu einem individuell sinnstiftenden Bildungsabschluss,
· individuell auch in möglichen Teilleistungsschwächen (z.B. Legasthenie, Dyskalkulie)
· gemäß den gymnasialen Bildungsstandards und Lehrplänen,
· ab der Orientierungsstufe in ihrer Sozial-, Selbst- und Methodenkompetenz,
· ab Klasse 7 und 8 zusätzlich in ihrer Sachkompetenz,
· unter Beachtung der individuellen Genese (pubertäre Entwicklungen, Entwicklung zur Adoleszenz),
· als Mädchen bzw. Jungen gefördert.
3. Umsetzung
3.1 Schulorganisatorische Umsetzung
1. Bildung von Klassenleitungsteams in den Klassenstufen 5 – 8 (incl. Ausweisung einer Koordinierungsstunde im Plan)
2. Einrichtung von Blockunterricht
3. Einrichtung von einem Fachtag pro Schuljahr mindestens in den Fächern D / E / Ma (7-10), L / Frz. (7 / 10)
4. SCHILF und kontinuierliche Lehrerfortbildungen
5. jährliche Erfassung des Bedarfs an DaF-Förderung
6. Lernatelier als räumliche und technische Rahmenbedingung für optimale Förderung
3.2 Unterrichtliche Umsetzung
1) Binnendifferenzierung
a) innerhalb des Unterrichts
b) innerhalb einer Klassenstufe Blockunterricht in D (7), Ma (8), E (9), M (10) (mindestens zwei Klassen sind für mindestens eine Stunde parallel geplant)
2) Motivationssteigerung durch sinnstiftende Lernanlässe
3) Reflexive Koedukation (Mädchen und Jungen werden phasenweise getrennt unterrichtet) durch Blockung der Unterrichtstunden von zwei Fachlehrern in Parallelklassen in zwei Fächern
3.3 Pädagogische und methodische Inhalte
i. zweiphasiges Methodencurriculum (5. / 6. Kl. sowie 7. / 8. Kl.), nachfolgend LdL
ii. Maßnahmen zur Prävention (6 . bis 10. Kl.)
iii. Module zur sozialen Integration (5. Kl.) sowie zu gewaltfreien Problemlösungsstrategien und zum Defending (5. / 6. Kl.)
iv. sozialpädagogische Module zur Selbstkonzeptentwicklung, sozialen Integration und zur Entwicklung der Kommunikationsfähigkeit incl. erlebnispädagogischer Klassenfahrt und sozialpädagogischer Fachtage (7. / 8. Kl.)
v. Module zur Berufsorientierung und Erfahrungssammlung in der Berufswelt (ab Klasse 9)
vi. ggf. Module zur Entwicklung der Sachkompetenz (ab Klasse 7)
vii. ggf. Module zur Behebung von Teilleistungsschwächen und allgemeiner Sprachförderung
viii. ggf. differenzierte Orientierungs- (5. und 6. Kl.), Findungs- (7. und 8. Kl.) und Wahlpflichtkurse (9. und 10. Kl.) (vgl. Profilausschuss)
ix. Supervision für Schulleitung sowie Kolleginnen und Kollegen
4. Anforderungen
I. Bereitstellung von ausreichend Unterrichtswochenstunden in allen Klassen der Jahrgangsstufen 5 bis 8 für die Methodenarbeit, die Individualdiagnostik der Lerntypen und –strategien und für die individuelle Beratung zur Gestaltung des Lernprozesses
II. externe Expertise zur Durchführung der sozialpädagogischen Fachtage, der Defending-Kurse und zur Implementierung binnendifferenzierender Unterrichtsmethoden in ausreichendem Umfang
III. Supervision in ausreichendem Umfang für Schulleitung und Lehrkräfte
IV. räumliche und technische Voraussetzungen im Lernatelier - Gestaltung von zwei Lernateliers
V. konkret auszuweisender Materialbedarf
VI. externe Fortbildungsveranstaltungen
Anhang:
Erläuternd zu Punkt 4 wird als Modell angefügt:
ad 4.I. Bereitstellung von mindestens 20 Unterrichtswochenstunden, d.h. je einer Unterrichtswochenstunde in allen Klassen der Jahrgangsstufen 5 bis 8
ad. 4.II. externe Expertise im Umfang von mindestens 60 Stunden
ad. 4.III. Supervision im Umfang von mindestens 12 Stunden
ad. 4. IV. Gestaltung von zwei Lernateliers: jeweils 20 000 Euro
ad. 4. V. Materialbedarf (Flipcharts u.ä.): mindestens 2000 Euro